I-15 W 557/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-10, I-15 W 557/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-08-10, I-15 W 557/10
I-15 W 557/10Obergericht10.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 557/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-10
Aktenzeichen: I-15 W 557/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0810.I15W557.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Geschäftswert wird auf 5.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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