Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-26, I-4 U 16/11

I-4 U 16/11Obergericht26.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 16/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-26

Aktenzeichen: I-4 U 16/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0726.I4U16.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Januar 2011 verkündete Urteil der III. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurück-gewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110 % der zu vollstreckenden Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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