Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-26, I-26 U 97/08

I-26 U 97/08Obergericht26.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-26 U 97/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-26

Aktenzeichen: I-26 U 97/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0726.I26U97.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. März 2008 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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