Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-25, II-8 UF 190/10

II-8 UF 190/10Obergericht25.07.2011

Regest

1. Gegen den Willen eines Elternteils kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden. 2. Ein Umgangsrecht, das über den üblichen 14tägigen Umgang am Wochenende noch hinausgeht, wird dem Zweck einer Umgangsregelung voll gerecht, so dass eine Ausweitung nicht verlangt werden kann.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-8 UF 190/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-07-25

Aktenzeichen: II-8 UF 190/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0725.II8UF190.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 1671, 1684 BGB

Leitsätze

  1. Gegen den Willen eines Elternteils kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden.

  2. Ein Umgangsrecht, das über den üblichen 14tägigen Umgang am Wochenende noch hinausgeht, wird dem Zweck einer Umgangsregelung voll gerecht, so dass eine Ausweitung nicht verlangt werden kann.

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

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