II-8 UF 190/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-25, II-8 UF 190/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-25, II-8 UF 190/10
II-8 UF 190/10Obergericht25.07.2011
Regest
1. Gegen den Willen eines Elternteils kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden. 2. Ein Umgangsrecht, das über den üblichen 14tägigen Umgang am Wochenende noch hinausgeht, wird dem Zweck einer Umgangsregelung voll gerecht, so dass eine Ausweitung nicht verlangt werden kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-8 UF 190/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-25
Aktenzeichen: II-8 UF 190/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0725.II8UF190.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 1671, 1684 BGB
Leitsätze
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Gegen den Willen eines Elternteils kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden.
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Ein Umgangsrecht, das über den üblichen 14tägigen Umgang am Wochenende noch hinausgeht, wird dem Zweck einer Umgangsregelung voll gerecht, so dass eine Ausweitung nicht verlangt werden kann.
Tenor
Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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