Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-13, I-11 U 234/09

I-11 U 234/09Obergericht13.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-11 U 234/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-13

Aktenzeichen: I-11 U 234/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0713.I11U234.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.07.2009 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern der Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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