II-8 WF 167/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-11, II-8 WF 167/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-11, II-8 WF 167/11
II-8 WF 167/11Obergericht11.07.2011
Regest
Zur Frage, ob ein negativer Feststellungsantrag des Unterhaltspflichtigen Erfolgsaussicht haben kann, wenn der Kindesunterhalt durch einen Vergleich im Rahmen des Verfahrens der einstweiligen Anordnung geregelt worden ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-8 WF 167/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-11
Aktenzeichen: II-8 WF 167/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0711.II8WF167.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 54, 239 FamFG, 114, 256 ZPO
Leitsätze
Zur Frage, ob ein negativer Feststellungsantrag des Unterhaltspflichtigen Erfolgsaussicht haben kann, wenn der Kindesunterhalt durch einen Vergleich im Rahmen des Verfahrens der einstweiligen Anordnung geregelt worden ist.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, soweit der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zurückgewiesen worden ist. Insoweit wird die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.