I-15 W 327/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-01, I-15 W 327/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-07-01, I-15 W 327/10
I-15 W 327/10Obergericht01.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 327/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-01
Aktenzeichen: I-15 W 327/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0701.I15W327.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) vom 26.08.2009 wird zurückge-wiesen.
Zur Entscheidung über den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 2) vom 21.10.2010 wird die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 50.000 € festgesetzt.
Dem Beteiligten zu 3) wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. I3 beigeordnet; Ratenzahlungen werden nicht angeordnet.
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