Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-22, III-5 RBs 53/11

III-5 RBs 53/11Obergericht22.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-5 RBs 53/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-22

Aktenzeichen: III-5 RBs 53/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0622.III5RBS53.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird wegen Versagung des rechtlichen Gehörs

zugelassen.

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen auf¬gehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bottrop zurückverwiesen.

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