Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-17, I-11 U 27/06

I-11 U 27/06Obergericht17.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-11 U 27/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-17

Aktenzeichen: I-11 U 27/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0617.I11U27.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Dezember 2005 verkündete Ur-teil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird - soweit sie nicht be-reits durch das Urteil des Senats vom 08. Januar 2010 rechtskräftig zurück-gewiesen worden ist - zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits unter Einschluss der Kosten des Revisionsverfahrens BGH III ZR 32/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung des beklagten Landes durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern das beklagte Land nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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