32 Sdb 42/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-17, 32 Sdb 42/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-17, 32 Sdb 42/11
32 Sdb 42/11Obergericht17.06.2011
Regest
Zur örtlichen Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts bei einer Erinnerung gegen eine Vorpfändung gem. § 845 ZPO
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 Sdb 42/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-17
Aktenzeichen: 32 Sdb 42/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0617.32SDB42.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 828, 845 ZPO
Leitsätze
Zur örtlichen Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts bei einer Erinnerung gegen eine Vorpfändung gem. § 845 ZPO
Tenor
Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht Eberswalde
- Vollstreckungsgericht - bestimmt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.