III-4 Ws 207/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-09, III-4 Ws 207/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-09, III-4 Ws 207/10
III-4 Ws 207/10Obergericht09.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — III-4 Ws 207/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-09
Aktenzeichen: III-4 Ws 207/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0609.III4WS207.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Der Untergebrachte ist am 19. Dezember 2011 aus der Sicherungsverwah-rung zu entlassen.
Mit der Entlassung aus der Sicherungsverwahrung tritt Führungsaufsicht ein, die fünf Jahre dauert.
Die nähere Ausgestaltung der Führungsaufsicht wird der Strafvollstreckungskammer Arnsberg übertragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Untergebrachten im Be-schwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskas-se.
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