Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-08, II-8 UF 140/11

II-8 UF 140/11Obergericht08.06.2011

Regest

Eine mögliche zukünftige Rückfallgefahr bei der Kindesmutter, die früher Drogen konsumiert hat, rechtfertigt nicht die Annahme, dass aktuell eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei einer Rückkehr in den mütterlichen Haushalt zu erwarten ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-8 UF 140/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-08

Aktenzeichen: II-8 UF 140/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0608.II8UF140.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 64 Abs. 3 FamFG, 1632 Abs. 4, 1666, 1666a BGB

Leitsätze

Eine mögliche zukünftige Rückfallgefahr bei der Kindesmutter, die früher Drogen konsumiert hat, rechtfertigt nicht die Annahme, dass aktuell eine schwere und nachhaltige Schädigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes bei einer Rückkehr in den mütterlichen Haushalt zu erwarten ist.

Tenor

Der Antrag der Antragsteller vom 19.05.2011, der als Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses vom 12.04.2011 auszulegen ist, wird zurückgewiesen.

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