I-10 W 123/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-07, I-10 W 123/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-07, I-10 W 123/10
I-10 W 123/10Obergericht07.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-10 W 123/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-07
Aktenzeichen: I-10 W 123/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0607.I10W123.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerden der Beteiligten zu 2) und der Beteiligten zu 4) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lemgo vom 02.11.2010 werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Beteiligten zu 2) und zu 4) je zur Hälfte.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 222.768,76 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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