Oberlandesgericht Hamm, 2011-06-06, I-5 U 32/11

I-5 U 32/11Obergericht06.06.2011

Regest

Bei einem auf Zahlung gerichteten Anspruch ist die Zulässigkeit der Klage nicht von der vorherigen Durchführung eines Schlichtungsverfahrens abhängig.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 32/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-06

Aktenzeichen: I-5 U 32/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0606.I5U32.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: § 10 GüSchlG NRW, § 15 a EGZPO

Leitsätze

Bei einem auf Zahlung gerichteten Anspruch ist die Zulässigkeit der Klage nicht von der vorherigen Durchführung eines Schlichtungsverfahrens abhängig.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. Dezember 2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu befinden hat, zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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