I-4 U 216/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-24, I-4 U 216/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-24, I-4 U 216/10
I-4 U 216/10Obergericht24.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 216/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-24
Aktenzeichen: I-4 U 216/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0524.I4U216.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 09. November 2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Kläger und den Drittwiderbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger und der Drittwiderbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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