I-34 U 88/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-24, I-34 U 88/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-24, I-34 U 88/10
I-34 U 88/10Obergericht24.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-34 U 88/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-24
Aktenzeichen: I-34 U 88/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0524.I34U88.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.07.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund - 1 O 188/09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig streckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers abzuwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beschwer der Beklagten übersteigt 20.000,-- €.
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