I-25 W 143/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-24, I-25 W 143/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-24, I-25 W 143/11
I-25 W 143/11Obergericht24.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-25 W 143/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-24
Aktenzeichen: I-25 W 143/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0524.I25W143.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss teil-weise abgeändert:
Die von der Beklagten aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.02.2010 an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden anderweitig auf 12.153,64 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunk¬ten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem
03.02.2010 aus 6.696,29 Euro und seit dem 24.09.2010 aus weiteren 5.457,35 € festgesetzt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.345,89 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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