II-8 WF 122/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-16, II-8 WF 122/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-16, II-8 WF 122/11
II-8 WF 122/11Obergericht16.05.2011
Regest
1. In Sonderfällen können auch weitere vom Gericht hinzugezogene Personen unabhängig von ihrer Beteiligtenstellung Verfahrenskostenhilfe erhalten. 2. Zur Anwaltsbeiordnung im Sorgerechtsverfahren gem. § 78 Abs. 2 FamFG.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-8 WF 122/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-16
Aktenzeichen: II-8 WF 122/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0516.II8WF122.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 7, 78 Abs. 2 FamFG
Leitsätze
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In Sonderfällen können auch weitere vom Gericht hinzugezogene Personen unabhängig von ihrer Beteiligtenstellung Verfahrenskostenhilfe erhalten.
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Zur Anwaltsbeiordnung im Sorgerechtsverfahren gem. § 78 Abs. 2 FamFG.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt D2 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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