I-27 U 145/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-03, I-27 U 145/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-05-03, I-27 U 145/10
I-27 U 145/10Obergericht03.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-27 U 145/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-03
Aktenzeichen: I-27 U 145/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0503.I27U145.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Oktober 2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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