Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-15, I-5 W 27/11

I-5 W 27/11Obergericht15.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-5 W 27/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-04-15

Aktenzeichen: I-5 W 27/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0415.I5W27.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 10.02.2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 €.

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