Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-13, I-31 u 182/10

I-31 u 182/10Obergericht13.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-31 u 182/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-13

Aktenzeichen: I-31 u 182/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0413.I31U182.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 30.09.2010 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstre-ckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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