Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-12, I-28 U 159/10

I-28 U 159/10Obergericht12.04.2011

Regest

1. Zur Abgrenzung zwischen Anwalts-und Maklervertrag 2. Zur Erfüllungswirkung einer Vorschusszahlung

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-28 U 159/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-12

Aktenzeichen: I-28 U 159/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0412.I28U159.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 329, 362, 422, 675, 611, 612, 652; RVG §§ 1, 10

Leitsätze

  1. Zur Abgrenzung zwischen Anwalts-und Maklervertrag

  2. Zur Erfüllungswirkung einer Vorschusszahlung

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.09.2010 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte in Höhe einer Sicher-heitsleistung von 120 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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