I-28 U 159/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-12, I-28 U 159/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-12, I-28 U 159/10
I-28 U 159/10Obergericht12.04.2011
Regest
1. Zur Abgrenzung zwischen Anwalts-und Maklervertrag 2. Zur Erfüllungswirkung einer Vorschusszahlung
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-28 U 159/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-12
Aktenzeichen: I-28 U 159/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0412.I28U159.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 329, 362, 422, 675, 611, 612, 652; RVG §§ 1, 10
Leitsätze
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Zur Abgrenzung zwischen Anwalts-und Maklervertrag
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Zur Erfüllungswirkung einer Vorschusszahlung
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.09.2010 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte in Höhe einer Sicher-heitsleistung von 120 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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