II-8 WF 53/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-11, II-8 WF 53/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-11, II-8 WF 53/11
II-8 WF 53/11Obergericht11.04.2011
Regest
Zu den Voraussetzungen einer Gegenvorstellung gegen eine Beschwerdeentscheidung, mit der nachträglich die Beiordnung eines Anwalts begehrt wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-8 WF 53/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-11
Aktenzeichen: II-8 WF 53/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0411.II8WF53.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: § 121 ZPO
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen einer Gegenvorstellung gegen eine Beschwerdeentscheidung, mit der nachträglich die Beiordnung eines Anwalts begehrt wird.
Tenor
Die Gegenvorstellung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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