Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-11, I-8 U 100/10

I-8 U 100/10Obergericht11.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-8 U 100/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-11

Aktenzeichen: I-8 U 100/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0411.I8U100.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22. April 2010 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über sämtliche von ihr - der Beklagten - für die überörtliche, radiologische strahlentherapeutische und nuklearmedizinische Gemeinschaftspraxis U und S GmbH Gesellschaft bürgerlichen Rechts abgeschlossenen Verträge mit Geschäftspartnern der Gesellschaft, allerdings nur soweit sie der Klägerin nicht bereits bekannt gegeben und keine Behandlungsverträge oder die Erledigung laufender Geschäfte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 2 des Gesellschaftsvertrages betroffen sind.

Wegen der Entscheidung über die Klageanträge zu 2), 3) und 4) wird die Sache zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Arnsberg zurückverwiesen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert für die Berufung: 260.000 €

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