I-15 W 271/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-07, I-15 W 271/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-07, I-15 W 271/10
I-15 W 271/10Obergericht07.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 271/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-07
Aktenzeichen: I-15 W 271/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0407.I15W271.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird die angefochtene Zwischenverfügung abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der beantragten Eintragung steht entgegen, dass der Kapitalerhöhungsbe-schluss der Gesellschafter vom 07.04.2010 nach Maßgabe der nachfolgen-den Beschlussgründe einer klarstellenden Neufassung der Regelung zur Deckung des Stammkapitals durch erhöhte Geschäftsanteile bedarf.
Zur Behebung des Hindernisses wird der Beteiligten eine Frist von zwei Mo-naten nach Zustellung dieses Beschlusses gesetzt.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird im Umfang der Zu-rückweisung des Rechtsmittels auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
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