I-4 U 193/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-05, I-4 U 193/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-05, I-4 U 193/10
I-4 U 193/10Obergericht05.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 193/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-05
Aktenzeichen: I-4 U 193/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0405.I4U193.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. September 2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,- € abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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