Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-04, II-8 UF 237/10

II-8 UF 237/10Obergericht04.04.2011

Regest

Zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die russische Mutter, wenn diese in Deutschland studiert und das betroffene Kind längerfristig von ihren im Gebiet von Königsberg/Kaliningrad lebenden Eltern betreuen lässt.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — II-8 UF 237/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-04-04

Aktenzeichen: II-8 UF 237/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0404.II8UF237.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Normen: § 1671 Abs. 1, 2 Nr. 2 BGB

Leitsätze

Zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die russische Mutter, wenn diese in Deutschland studiert und das betroffene Kind längerfristig von ihren im Gebiet von Königsberg/Kaliningrad lebenden Eltern betreuen lässt.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 11.10.2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Coesfeld wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000,-- € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.