I-15 W 19/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-01, I-15 W 19/11
Oberlandesgericht Hamm, 2011-04-01, I-15 W 19/11
I-15 W 19/11Obergericht01.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 19/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-01
Aktenzeichen: I-15 W 19/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0401.I15W19.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Das Grundbuchamt wird angewiesen, in das Grundbuch von X Blatt ### zugunsten des Beteiligten zu 2) einen Widerspruch gegen die Eintragung der Zwangshypothek über 8.849,03 € einzutragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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