Oberlandesgericht Hamm, 2011-03-30, 3 U 155/10

3 U 155/10Obergericht30.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 155/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-30

Aktenzeichen: 3 U 155/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0330.3U155.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.06.2010 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe u 120 % des zu vollstreckenden Beetrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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