Oberlandesgericht Hamm, 2011-03-24, 4 U 23/11

4 U 23/11Obergericht24.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 23/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-24

Aktenzeichen: 4 U 23/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0324.4U23.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

    1. Der Antrag des Beklagten auf Beiordnung eines Notanwalts für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.
    1. Die Berufung des Beklagten gegen das Versäumnisurteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 18. Januar 2011 – Az. 24 O 73/11 – wird als unzulässig verworfen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Der Streitwert wird auf 15.000,- EUR festgesetzt.

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