I-4 U 204/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-03-15, I-4 U 204/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-03-15, I-4 U 204/10
I-4 U 204/10Obergericht15.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 204/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-15
Aktenzeichen: I-4 U 204/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0315.I4U204.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen vom 13. Oktober 2010 wird abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber seinen Prozessbevoll-mächtigten wegen der außergerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsge-bühren in Höhe von 755,80 € freizustellen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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