I-31 U 162/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-03-14, I-31 U 162/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-03-14, I-31 U 162/10
I-31 U 162/10Obergericht14.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-31 U 162/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-14
Aktenzeichen: I-31 U 162/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0314.I31U162.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 16.08.2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Si-cherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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