Oberlandesgericht Hamm, 2011-03-14, I-31 U 162/10

I-31 U 162/10Obergericht14.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-31 U 162/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-14

Aktenzeichen: I-31 U 162/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0314.I31U162.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 16.08.2010 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Si-cherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.