II-8 UF 131/10•Oberlandesgericht Hamm, 2011-03-02, II-8 UF 131/10
Oberlandesgericht Hamm, 2011-03-02, II-8 UF 131/10
II-8 UF 131/10Obergericht02.03.2011
Regest
1. Die Weigerung der Unterhaltsberechtigten, ihren Miteigentumsanteil an einer Immobilie an den Pflichtigen gegen Haftungsfreistellung zu übertragen, stellt keinen Verwirkungsgrund gem. § 1579 Nr. 5 BGB dar, auch wenn die Gefahr besteht, dass ein Teilungsversteigerungsverfahren durchgeführt werden muss. 2. Zur Herabsetzung und Befristung von Krankenunterhalt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — II-8 UF 131/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-02
Aktenzeichen: II-8 UF 131/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0302.II8UF131.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 1353, 1572, 1578b, 1579 BGB
Leitsätze
-
Die Weigerung der Unterhaltsberechtigten, ihren Miteigentumsanteil an einer Immobilie an den Pflichtigen gegen Haftungsfreistellung zu übertragen, stellt keinen Verwirkungsgrund gem. § 1579 Nr. 5 BGB dar, auch wenn die Gefahr besteht, dass ein Teilungsversteigerungsverfahren durchgeführt werden muss.
-
Zur Herabsetzung und Befristung von Krankenunterhalt.
Tenor
Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 1. Juni 2010 verkündete Ur-teil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum im Ausspruch zum nachehe¬lichen Unterhalt (III. des Urteilstenors) teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung (9. September 2010) nachehelichen Unterhalt in folgender monatli¬cher Höhe zu zahlen:
a) 09.09.2010 bis 30.04.2012 575,00 Euro,
b) 01.05.2012 bis 31.12.2013 300,00 Euro.
Hinsichtlich der Fälligkeit verbleibt es bei der amtsgerichtlichen Entscheidung.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen; die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Antragsteller zu 1/3 und der Antragsgegnerin zu 2/3 auferlegt. Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.