Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-25, I-20 U 134/10

I-20 U 134/10Obergericht25.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-20 U 134/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-25

Aktenzeichen: I-20 U 134/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0225.I20U134.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.07.2010 verkündete Teilanerkenntnis- und Endurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Klägerin werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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