Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-25, I-20 U 103/10

I-20 U 103/10Obergericht25.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-20 U 103/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-25

Aktenzeichen: I-20 U 103/10

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0225.I20U103.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 08.07.2010 verkündete Teilanerkenntnis- und Endurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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