12 UF 283/08•Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-25, 12 UF 283/08
Oberlandesgericht Hamm, 2011-02-25, 12 UF 283/08
12 UF 283/08Obergericht25.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 283/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-25
Aktenzeichen: 12 UF 283/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0225.12UF283.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Tenor
Die zwischen den Beteiligten im Termin am 2. Februar 2011 getroffene Vereinbarung wird familiengerichtlich genehmigt.
Zur Regelung des Umgangs wird ‑ unter Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes der Eltern ‑ eine Umgangspflegschaft angeordnet.
Zur Umgangspflegerin wird bestimmt:
Frau Dip.-Psych. E aus X.
Die Umgangspflegerin führt ihr Amt berufsmäßig aus.
Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
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