31 U 15/04•Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-25, 31 U 15/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 15/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-25
Aktenzeichen: 31 U 15/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1125.31U15.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 04. Dezember 2003 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Biele-feld wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsrechtszuges und die des Revisionsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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