12 U 155/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-25, 12 U 155/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-25, 12 U 155/08
12 U 155/08Obergericht25.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 155/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-25
Aktenzeichen: 12 U 155/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1125.12U155.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Normen: §§ 631 Abs. 1, 632a BGB
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.10.2008 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer – 1. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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