Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-25, 12 U 155/08

12 U 155/08Obergericht25.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 155/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-25

Aktenzeichen: 12 U 155/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1125.12U155.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Normen: §§ 631 Abs. 1, 632a BGB

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.10.2008 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer – 1. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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