Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-24, 25 W 522/09

25 W 522/09Obergericht24.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 W 522/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-24

Aktenzeichen: 25 W 522/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1124.25W522.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 437,97 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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