2 U 141/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-16, 2 U 141/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 141/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-16
Aktenzeichen: 2 U 141/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1116.2U141.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.06.2009 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt bleibt, an die X1 Niederlassung Deutschland, Geschäftsbereich X2 Bank, X-Straße, #### O (Rechnungs-Nr. #####/####) 34.873,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2008 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückübereignung des Fahrzeugs Citroen C 6 V6 HDI 205 Biturbo FAP Automatik EXCL, Fahrzeugident-Nr. ###############.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Der Beklagten werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der titulierten Beträge abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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