4 U 100/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-12, 4 U 100/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 100/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-12
Aktenzeichen: 4 U 100/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1112.4U100.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 08. Mai 2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betra-ges abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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