Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-12, 4 U 100/09

4 U 100/09Obergericht12.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 100/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-12

Aktenzeichen: 4 U 100/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1112.4U100.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 08. Mai 2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betra-ges abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.