Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-09, 8 U 46/09

8 U 46/09Obergericht09.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 46/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-09

Aktenzeichen: 8 U 46/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1109.8U46.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 13. Januar 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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