Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-06, 25 U 34/09

25 U 34/09Obergericht06.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 34/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-06

Aktenzeichen: 25 U 34/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1106.25U34.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hagen vom 18. März 2009 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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