11 U 15/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-11-04, 11 U 15/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 15/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-04
Aktenzeichen: 11 U 15/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1104.11U15.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. November 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außerge-richtlichen Kosten der Streithelferin, die diese selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen hinsichtlich der Frage einer dem Beklagten anzulas-tenden schuldhaften Amtspflichtverletzung
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