26 U 71/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-27, 26 U 71/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 71/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-27
Aktenzeichen: 26 U 71/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1027.26U71.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.März 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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