5 UF 25/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-07, 5 UF 25/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 25/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-10-07
Aktenzeichen: 5 UF 25/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1007.5UF25.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
wird das Urteil vom 26.08.2009 wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit gem. § 319 ZPO im Tenor zur Kostenentscheidung berichtigt.
Die Kosten des Rechtstreits tragen die Beklagte zu 1/5 und der Kläger zu 4/5.
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