Oberlandesgericht Hamm, 2009-10-05, 8 U 11/09

8 U 11/09Obergericht05.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 11/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-05

Aktenzeichen: 8 U 11/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:1005.8U11.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilseant

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. November 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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