Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-29, 9 U 31/09

9 U 31/09Obergericht29.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 31/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-29

Aktenzeichen: 9 U 31/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0929.9U31.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels – das am 19. Dezember 2008 verkündete Urteil der 1. Zivil-kammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert und so neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.183,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. August 2006 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Beklagte zu 92 % und der Kläger zu 8 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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