9 U 31/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-29, 9 U 31/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 31/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-29
Aktenzeichen: 9 U 31/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0929.9U31.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels – das am 19. Dezember 2008 verkündete Urteil der 1. Zivil-kammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert und so neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.183,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. August 2006 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Beklagte zu 92 % und der Kläger zu 8 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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