10 W 123/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-22, 10 W 123/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-22, 10 W 123/08
10 W 123/08Obergericht22.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 123/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-22
Aktenzeichen: 10 W 123/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0922.10W123.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgerichts – Lemgo vom 21.10.2008 wird - lediglich klarstellend - abgeändert.
Es wird festgestellt, dass nach dem Tode des Landwirts X seine am 08.01.1965 geborene und am 27.04.2008 in C verstorbene Ehefrau I Hoferbin geworden ist.
Die Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der weiteren Beteiligten.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Geschäftswert wird auf 222.768,76€ festgesetzt.
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