26 U 23/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-09-18, 26 U 23/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 23/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-18
Aktenzeichen: 26 U 23/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0918.26U23.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 26. November 2008 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vorher Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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